FVTS.WER WIR SIND

  • WER WIR SIND 
  • MISSION STATEMENT
  • WERDE MITGLIED
  • SATZUNG

Wer wir sind…

… und was wir machen

Der Fachverband ist die Interessenvertretung des Fachs und seiner Player in Hamburg!

Geschichte
Hervorgegangen ist unser Verband aus der „Landesarbeitsgemeinschaft für das Darstellende Spiel in der Schule, Hamburg“, gegründet und inspiriert von unseren verehrten Altvorderen Walter Reger, Wulf Schlünzen und natürlich unserem Ulli, Ulrich Hesse, bereits im Herbst 1980. Ob das 1967 gegründete „Kuratorium Darstellendes Spiel“ wiederum als Vorläufer der LAG zu betrachten ist, können wir Ulrich leider nicht mehr fragen, aber vielleicht kann uns da ja jemand anderes mal bei weiterhelfen. Unglaublich viel zur Geschichte des Fachs findet sich auf jeden Fall in Ullis wundervollem Werk „Vom Schulbühnenspiel zum Schulfach“, Hamburg 2005.  

Arbeitsfelder
Die Aufgaben des Fachverbandes sind vielfältigster Natur:

  • Wir sind der erste Ansprechpartner der Behörde, 
    bei allen Fragen und Aspekten, die sich um das Fach Theater in Schulen drehen.
     
  • Wir gehen mit unseren Anliegen proaktiv auf die Schulbehörde, das Li und künstlerische Fach- und Interessensverbände zu.
     
  • Wir sind die Drehscheibe zwischen den Theatern, den Aus- und Fortbildungsstätten für TheaterlehrerInnen und den Schulen der Stadt.
     

Unsere Arbeit ist aber nicht nur auf Hamburg begrenzt. Als Landesverband sind wir Teil des BVTS, des Bundesverbands Theater in Schulen. Dort setzen wir bei den regelmäßigen bundesweiten Treffen mit den anderen Landesverbänden viele Impulse und nehmen ebenso viel wieder mit zurück nach Hamburg. 
 
Vieles von dem sieht und hört man nicht, weil es naturgemäß hinter den Kulissen läuft.

Wir gehen aber auch für jede/n sichtbar direkt auf die Bühne. Über 40 Jahre haben wir mit der Ausrichtung von den Festivals <Wozu das Theater> und später im Auftrag der Schulbehörde TMS <Theater Macht Schule> Schultheatergeschichte geschrieben. 

Der Pilot TSM <TheaterportSchulMeisterschaft> war mit der Austragung auf Kampnagel 2018 ein voller Erfolg und wird als TMS.Impro seitdem - bundesweit einmalig - als Hamburger Schultheatermeisterschaft im Improvisieren weitergeführt. 

Auch heute noch setzen wir mit dem Wettbewerbs-Festival <TMS.SDL> bundesweit Maßstäbe, weil wir unsere Delegation zum SDL nicht aus Videoeinsendungen auswählen, sondern sie live spielen sehen. Wir werden es auch mit dem  geplanten neuen Festival <TMS.Musiktheater tun: Maßstäbe setzen, Impulse geben, KuK und SuS, Fachleute und Theater zusammenbringen.

Vorrangig geht es uns nämlich

  • um die Vernetzung der TheaterlehrerInnen der Stadt
  • um die Weiterentwicklung des Fachs und
  • darum, Anlaufstelle zu sein, für alle, die neu im Fach oder in der Stadt oder einfach mal eine fachliche Frage beantwortet haben wollen, Equipment, Kontakte oder einfach Spielideen suchen.

 

 

MISSION STATEMENT

Wir sind… 

  • engagierte Theaterlehrer:innen und -lehrbeauftragte an Hamburgs Schulen
  • ein eingetragener Verein und ehrenamtlich tätig
  • Ansprechpartner für die Schulbehörde, das Landesinstitut für Lehrerbildung und
    der Universität in Fragen rund um Theater als Schulfach
  • im Austausch mit künstlerischen und pädagogischen Fach- und Interessenverbänden
  • Mitglied u.a. im Bundesverband Theater in Schulen (BVTS) – bundesweit vernetzt und aktiv
  • Link zwischen den Theatern, Theaterlehrkräften und den Schulen der Stadt

Wir kümmern uns …

  • um die Bewerbung Deiner Gruppe für das Bundesfestival Schultheater der Länder – mit Rat, Coaches und weiterer Unterstützung
  • um die Stärkung ästhetischer Bildung in Schulen
  • um die Vernetzung der Theaterlehrenden und Theaterschaffenden Hamburgs und Deutschlands
  • um die Weiterentwicklung des Schulfachs Theater
  • um alle, die neu im Fach oder in der Stadt sind oder einfach eine fachliche Frage haben – etwa zu Equipment, Kontakten oder Spielideen
  • um Fortbildungsangebote – sowohl in Zusammenarbeit mit dem Institut für Lehrerfortbildung (Li) als auch eigenständig, direkt für Lehrer:innen und ihren Schüler:innen

Wir organisieren Festivals wie …

  • TMS.SDL: Unser Bewerbungsfestival für das SDL, dem <Schultheater der Länder>, Europas größtes Schultheaterfestival – bundesweit einzigartig
  • TMS.Impro: Unser Hamburger Improtheaterfestival mit kontinuierlicher Aus- und Fortbildung im Peer-to-Peer-Modell und der jährlichen Hamburger Schulmeisterschaft – bundesweit einzigartig
  • TMS.Musiktheater: Unser Festival für schulische Musiktheater- und Musicalproduktionen – bundesweit einzigartig
  • und natürlich das SDL, wenn wir turnusgemäß wieder dran sind => wir freuen uns irre auf 2027!

Werde Mitglied. Du gewinnst…

  • Möglichkeiten zum Austausch über alles rund ums Schultheater in Hamburg
  • Möglichkeiten zum Austausch über deine konkreten Fragen zu Deinem Projekt
  • Möglichkeiten zur Teilnahme an verbandsinternen Workshops und Fachtagungen
  • Möglichkeiten, bezuschusst an Veranstaltungen des Bundesverbandes teilzunehmen
  • Möglichkeiten, unsere Schultheaterfestivals aktiv mitzugestalten
  • Möglichkeiten, in unseren Arbeitsgruppen mitzugestalten
  • Möglichkeiten, Verbündete für eigene Schwerpunktsetzungen zu gewinnen
  • Möglichkeiten, mit unseren Kooperationspartnern zusammenzuarbeiten
  • Möglichkeiten, das Fach Theater in Hamburgs Schulen politisch zu stärken
  • Möglichkeiten, Zeitschriften zum Vorzugspreis zu beziehen
  • Möglichkeiten, die Vorbereitung Deiner Gruppe für das SDL voranzubringen
  • Möglichkeiten, Zugang zur Austauschbörse unseres Bundesverbands BVTS mit der Zeitschrift ImFokus Schultheater und Videomitschnitten der SDL-Produktionen zum Vorzugspreis zu bekommen

Du hilfst uns mit …

  • Deiner Mitgliedschaft, den Verband stärker und durch Dich auch sichtbarer zu machen
  • Deiner Manpower, Theater als Impulsgeber für die Schulentwicklung zu etablieren
  • Deinem Mitgliedsbeitrag, unsere vielfältigen Aktivitäten zu erhalten und auszubauen

Galerie

Vorstand

Alle Vorständler arbeiten ehrenamtlich. Den satzungsgemäß offiziellen Hauptvorstand bilden seit Mai 2025 Bernd, Alex und Felix.

Bernd Ruffer ist Lehrer Sek II., Fachleiter Theater und Kulturbeauftragter an der GSB Stadtteilschule Bergedorf und unterrichtet dort neben dem wichtigsten Fach der Welt, Theater, auch Geschichte, Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Englisch, Deutsch und das wissenschaftspropädeutische Fach Seminar. Er leitet den Landesverband als Vorstand in unterschiedlichen Teams bereits seit 2014. Er ist bei Veranstaltungen des Landes- und Bundesverbandes als Moderator, Referent und Workshopleiter im Auftrag des Li, IQSH und BVTS tätig und veröffentlicht Artikel zu kultur- und theatertypischen Themen in den einschlägigen Fachzeitschriften. In Hamburg hat er sich insbesondere auch durch die jahrelange Organisation und Durchführung des traditionellen Landesschultheaterfestivals Theater Macht Schule verdient gemacht. Seine Spielgruppen zieren der Bertini-Preis, Preise in Regional- und Bundeswettbewerben und die Nominierung für das TTJ. Er freut sich darauf, bald wieder unser verbandseigene Festival <TMS.SDL>, das Bewerbungsfestival für das SDL, durchführen zu können. Nach dem erfolgreichen Projekt <TMS.Impro> die Hamburger Schulmeisterschaft im Improvisieren, das Festival, das er zusammen mit Felix Schwarzbold, Kerstin Hähnel und der Steifen Brise 2018 aus der Taufe gehoben hat, legt er mit den beiden jetzt auch die Grundsteine für <TMS.Musiktheater>, dem Hamburger Schul-Musical- und -Musiktheater-Festival. 
Mail:bernd.ruffer@fvts.hamburg

Alexander Limmer ist Lehrer Sek II. für Theater, Philosophie, Psychologie und Geographie am Gymnasium Allee und in Abordnung für Theater am Struensee Gymnasium. Wenn ihn der Hafer sticht, und das tut er eigentlich immer, unterrichtet er auch an der einen oder anderen Hochschule wie z.B. der HCU und führt Regie bei Theaterprojekten auch mit Erwachsenen. Er hat bereits mehrmals am Theaterfestival FLEX mit unterschiedlichen Schüler*innengruppen teilgenommen. Zudem ist er Mitglied im Theaterduo „MadL“ bzw. „Müller an der Limmer“, um nicht nur Theater zu unterrichten, sondern auch selbst zu spielen. Er war vorher fünf Jahre im Vorstand des Fachverbandes Philosophie und bringt somit eine gewisse (oder ungewissen? Diskutiere!) epistemisch belastbare Quantität an Erfahrungshorizont für eine diskursiv anschlussfähige und poststrukturalistisch verflüssigte Verbandsarbeit mit.                                                              
Mail:alexander.limmer@fvts.hamburg

Felix Schwarzbold ist Lehrer Sek II., Fachleiter Theater am neuen Gymnasium im Eilbektal, Schauspieler und Trainer in Hamburg. Er bietet Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer in Hamburg und Schleswig-Holstein an. Neben Theater unterrichtet er noch Deutsch und Geographie. Er hat zusammen mit Bernd Ruffer und Kerstin Hähnel die Hamburger Meisterschaft im improvisieren ins Leben gerufen und möchte diese in den kommenden Jahren nicht nur fest im SDL installieren, sondern auch mit anderen Bundesländern überregional ins spontane Spiel kommen. Er möchte sich dafür einsetzen, Schultheater in Hamburg noch sichtbarer zu machen. Impro-Spielen tut er übrigens selber auch erfolgreich!
Mail: felix.schwarzbold@fvts.hamburg 

Ihr erreicht uns alle zusammen unter vorstand@fvts.hamburg

Im Vorstand mitarbeiten? Gerne! 
Vor allem wünschen wir uns Unterstützung im Bereich 

Vor- und Grundschule/SEK I.!  
Finanzen
Social Media
SDL27
TMS.SDL
...
 

Wir freuen uns auf Eure Mail!
vorstand@fvts.hamburg

SATZUNG

§1 Name
Der Verein trägt den Namen „Fachverband Theater in Schulen Hamburg e.V.“.
Den Verein bilden Personen, die hauptsächlich in Hamburg im Bereich Theater- und Medienerziehung sowie weiterer performativer Künste vor allem im Rahmen schulischer Arbeit, aber auch im außerschulischen Bereich tätig sind.

§2 Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§3 Zweck und Aufgaben
Der Verein hat das Ziel, die Ästhetische Bildung im Bereich der Theater-, Spiel- und Medienerziehung sowie weiterer performativer Künste (z.B. Performance, Tanz u.a.) vor allem im Rahmen der Schule zu fördern.

Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass der Verein …

die pädagogischen und künstlerischen Ziele des Faches Theater und seine Wirkungsmöglichkeiten formuliert und den Institutionen und Behörden, mit denen er verhandelt, sowie der weiteren Öffentlichkeit darstellt,
den Austausch von Informationen fördert,
Theorie und Praxis des Faches Theater in allen Schulstufen entwickelt und die Verankerung im schulischen Leben aller Schulformen fördert,
die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Schul- und Sozialpädagogeninnen anregt und fördert,
mit Institutionen und Verbänden im Bereich des Theaters, der Kulturellen Bildung und Jugendkultur zusammenarbeitet,
Begegnungen und den Austausch v.a. in Hamburg ermöglicht – sowohl für Lehrerinnen und Spielleiterinnen als auch für spielende Gruppen.

§4 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an LEBEN MIT BEHINDERUNG HAMBURG ELTERNVEREIN e.V. mit der Maßgabe es unmittelbar und ausschließlich für Stand 2o2o 1 von 5 Fachverband Theater in Schulen Hamburg e.V. Vormals: Fachverband Darstellendes Spiel HAMBURG e.V. SATZUNG (mit Änderungen vom 29.o9.2o2o) Satzung fvts.hamburg gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke, vorrangig für das Theaterprojekt „Eisenhans“, zu verwenden. Alle Inhaberinnen von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Jede Änderung der Satzung ist vor deren Anmeldung beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.

§5 Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen und rechtsfähige
Personenvereinigungen werden, die zur Erfüllung des Vereinszweckes mitarbeiten wollen.
Juristische Personen (Vereine etc.) können zudem als assoziiertes Mitglied die Vereinszwecke unterstützen.
Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, über deren Annahme der Vorstand durch eine schriftliche Mitteilung entscheidet. Die Entscheidung des Vorstandes kann mit einer ⅔-Mehrheit der Mitgliederversammlung aufgehoben werden.

§6 Rechte, Pflichten und Aufgaben der Mitglieder
Die Mitglieder haben das Recht, in den Mitgliederversammlungen Anträge zu stellen.
Anträge werden mit einfacher Mehrheit beschlossen, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Die Mitglieder sind gehalten, beschlossene Vorhaben und die Arbeit des Vorstandes zu unterstützen. Sie haben die Möglichkeit, insbesondere in Arbeitskreisen fortlaufend mitzuarbeiten.
Sämtliche öffentlichkeitswirksamen Tätigkeiten, die ein Mitglied, ein Arbeitskreis oder Mitglied des Vorstandes durchführt, sei es in schriftlicher oder organisatorischer Form, wie zum Beispiel für die Theaterfestivals „SMT | Schule Macht Theater“ oder „SDL | Schultheater der Länder“, werden mit dem Vorstand abgestimmt und geschehen im
Auftrag dessen. Somit bleiben die Verantwortlichkeiten und Urheberrechte beim Fachverband, auch nach dem Ausscheiden der Person aus der aktiven Vereinstätigkeit. Es
können keine persönlichen Urheberrechte oder eine finanzielle Zuwendungen dafür geltend gemacht werden.

§7 Ende oder Änderung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch schriftlich erklärten Austritt zum Ende des Geschäftsjahres mit dreimonatiger Frist oder auf Beschluss der Mitgliederversammlung mit ⅔-Mehrheit in folgenden Fällen:

bei grobem Verstoß gegen die Vereinsinteressen,
bei Nichterreichbarkeit über zwei Jahre hinweg,
bei Unterlassung der Beitragszahlung nach einmaliger Mahnung.

Die Mitgliedschaftskategorie kann gewechselt werden durch schriftlich erklärten Antrag zum Ende des Geschäftsjahres mit dreimonatiger Frist

Es gibt u.a. folgende Kategorien

Mitgliedschaft für Studentinnen Stand 2o2o 2 von 5 Satzung fvts.hamburg Mitgliedschaft für Referendarinnen
Mitgliedschaft für Pensionärinnen Mitgliedschaft für Rentnerinnen
Mitgliedschaft für Arbeitssuchende Standard-Mitgliedschaft
Mitgliedschaft für assoziierte Mitglieder
erweiterte Mitgliedschaft inkl. Zeitschrift „Spiel & Theater“

§8 Finanzierung
Die Finanzierung des Vereins erfolgt durch öffentliche und private Zuwendungen und durch Beiträge der Mitglieder. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge setzt die Mitgliederversammlung fest.

§9 Finanzordnung
Der Vorstand ist verpflichtet, Beiträge, Zuwendungen und öffentliche Gelder ordnungsgemäß zu verwalten und dem satzungsgemäßen Zweck zuzuführen.

§10 Haftung
Der Verein haftet mit seinem Vereinsvermögen.

§11 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand, die Mitgliederversammlung, die Arbeitskreise und die Arbeitssitzungen.

§12 Der Vorstand
Der Vorstand, im Sinne des §26 BGB, besteht aus 2 gleichberechtigten Vorsitzenden (Doppelspitze), derdem Stellvertreterin
Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können weitere Mitglieder in den Vorstand gewählt werden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch 2 Mitglieder des Vorstands vertreten. Der Vorstand wird auf 2 Jahre gewählt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Die Wahl ist geheim. Eine Wiederwahl ist möglich.
Bei Verhinderung beider Vorsitzenden wird der Verein durch dieden Stellvertreterin vertreten.
Grundlage der Arbeit des Vorstands sind die Beschlüsse der Mitgliederversammlung; für deren Durchführung ist der Vorstand verantwortlich.
Insbesondere hat er folgende Aufgaben:

Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlungen und Arbeitssitzungen
einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung,
Koordinierung und Förderung der Arbeit der Arbeitskreise,
ordnungsgemäße Beantragung, Verwaltung und Abrechnung von öffentlichen
Geldern,
die Erstellung eines Jahresberichtes.

§13 Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie wird von den Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen unter Vorlage einer Tagesordnung schriftlich einberufen.
Die Mitgliederversammlung verhandelt und beschließt alle wesentlichen Vorhaben des Fachverbandes:
Verhandlungen eigener Arbeitsvorhaben,
Beschlüsse zur Finanzierung von Vorhaben ab einem Betrag von 2.ooo,oo€,
Einrichtung von Arbeitskreisen zu bestimmten Teilbereichen in Abstimmung mit dem Vorstand.
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die formale Vereinsarbeit, insbesondere:

Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands,
Entgegennahme des Finanzberichts ders Kassenprüfersin,
Entlastung des Vorstandes,
Wahlen zum Vorstand,
Beschlüsse zu Satzung und Geschäftsordnung,
Beschlüsse über Mitgliedsbeiträge und über die Aufnahme und den Ausschluss von
Mitgliedern,
Die Wahlen von Kassenprüferinnen zügig und zeitlich am Rande der Mitgliederversammlungen betrieben wird.

Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der Anwesenden. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Zur Änderung der Satzung des Vereins und in anderen Fällen (s. §§5 & 7) ist jedoch die ⅔-Mehrheit der Mitgliederversammlung erforderlich. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll von Protokollantinnen aufzunehmen. Derie Protokollantin besteht aus einem der anwesenden Mitglieder.

§14 Nachträgliche Anträge zur Tagesordnung
Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Dieder Versammlungsleiterin hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung.

§15 Gremien und Arbeitskreise
In Abstimmung mit dem Vorstand kann die Mitgliederversammlung Arbeitskreise
einrichten, die einen bestimmten Teilbereich bearbeiten. Jeder Arbeitskreis benennt
mindestens einen Verantwortlichen, die*der für die fortlaufende Information des
Vorstands sorgt und bei den Arbeitssitzungen über den Stand der Arbeit berichtet. Diese
Person ist Teil des erweiterten Vorstands.

§16 Arbeitssitzungen
Der Vorstand kann in regelmäßigen Abständen (ca. alle 2 Monate) Arbeitssitzungen einberufen, auf denen die von der Mitgliederversammlung, z.T. auf Arbeitskreise übertragenen Vorhaben vorangetrieben und koordiniert werden.

§17 Informationsweitergabe
Die Aufgabe des Vorstands ist es geeignete Wege der Informationsweitergabe von
aktuellen Sachverhalten und Entwicklungen zu nutzen.

§18 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit ⅔-Mehrheit aller Mitglieder beschlossen werden. Etwaige Vermögenswerte fallen an die in §4 genannte Organisation. Die Auflösungsdurchführung obliegt den Mitgliedern des letzten Vorstandes.

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